Staplerführerschein - Voraussetzung BGV D27 §7 Abs. 1

- mindestens 18 Jahe alt sind (Sonderregelungen für Auszubildende unter 18 Jahren: Fahren nur unter fachlicher Aufsicht im Rahmen der Ausbildung im Unternehmen)
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
- ihre Befähigung nachgewiesen haben. (Staplerschein)
Folgende Termine stehen zur Auswahl:
- Donnerstag, 22.05.2025
- Freitag, 23.05.2025
- Voranmeldungen gerne an Verena.Mayer@buw-stapler.de
Nur von uns bestätigte Anmeldungen sind bindend.
Terminverlegungen sind vorbehalten!
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Tel.: 0800 / 98 110 10
eMail: Info@buw-stapler.de