Fahrerschulung - Termine / Anmeldung

Staplerführerschein - Voraussetzung BGV D27 §7 Abs. 1

Die BG schreibt vor, dass das Unternehmen Personen für das selbstständige Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur beauftragen darf, die
  1. mindestens 18 Jahe alt sind (Sonderregelungen für Auszubildende unter 18 Jahren: Fahren nur unter fachlicher Aufsicht im Rahmen der Ausbildung im Unternehmen)
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. (Staplerschein)
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzregelung unter Links.
 
Folgende Termine stehen zur Auswahl:

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Informationen und Unterlagen:
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Hotline:
Tel.: 0800 / 98 110 10